Es würde offenkundig den Rahmen eines Gutachtens sprengen, wenn der Sachverständige die Herleitung der von ihm verwendeten Formeln sowie die physikalischen Grundgesetze darzulegen beziehungsweise didaktisch aufzuzeigen hätte. Massgebend ist vielmehr, dass das Gutachten nachvollziehbar und in sich schlüssig ist, wobei namentlich die zur Berechnung verwendeten Grundlagen anzugeben sind, was hinsichtlich des vorliegenden Gutachtens zu bejahen ist. 10. Im Weiteren macht der Beschuldigte betreffend das Gutachten von Prof. Dr.-Ing. E.____ vom 6. Juni 2011 geltend, die von der Polizei auf der Strasse festgestellten Reifenspu-