Ebenso geht er auch vor den Schranken des Strafgerichts auf die Fragen des Beschuldigten ein und zeigt nachvollziehbar auf, wie er zu seinen Schlussfolgerungen kommt. Soweit der Beschuldigte im Hinblick auf die vom Sachverständigen verwendeten Formeln geltend macht, das Gutachten müsse für einen Laien verständlich sein, ist festzustellen, dass die vom Sachverständigen bei den Berechnungen verwendeten Grundlagen und Formeln im Gutachten vom 6. Juni 2011 sowie im Ergänzungsgutachten vom 27. September 2011 angeführt werden.