__) auf der Bruderholzstrasse in Richtung Münchenstein gefahren, wobei er während dieser Fahrt infolge mangelnder Aufmerksamkeit beziehungsweise Vorsicht, hervorgerufen durch ein unbekanntes Fehlverhalten, eventuell in Kombination mit der Nichtvertrautheit der Eigenschaften des Fahrzeugs, dem vorausgehenden Alkoholkonsum und der gefahrenen Geschwindigkeit von mindestens 91 km/h, die Herrschaft über das Fahrzeug verloren habe. In der Folge sei sein Fahrzeug ins Schleudern geraten, auf die Gegenfahrbahn gekommen und dort mit einem Personenwagen Daewoo (C.____) und anschliessend mit dem hinter dem Fahrzeug Daewoo fah-