E. Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft stellte mit Berufungsantwort vom 16. Dezember 2014 die Anträge, es sei die Berufung des Beschuldigten vollumfänglich abzuweisen und das Urteil des Strafgerichtsvizepräsidenten zu bestätigen. Ferner seien die Kosten des Berufungsverfahrens dem Beschuldigten zu überbinden. F. Mit Verfügung vom 17. Dezember 2014 bewilligte der Präsident des Kantonsgerichts für das Berufungsverfahren die amtliche Verteidigung des Beschuldigten mit Advokat Dr. Nicolas Roulet und stellte der Staatsanwaltschaft zugleich das Erscheinen zur Berufungsverhandlung frei.