_, vertreten durch Advokat Dr. Nicolas Roulet, mit Eingabe vom 10. April 2014 Berufung an. In seiner Berufungserklärung vom 18. August 2014 beantragte der Beschuldigte, das angefochtene Urteil sei vollumfänglich, eventualiter teilweise aufzuheben und er sei vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freizusprechen, eventualiter sei von einer Bestrafung wegen besonderer Betroffenheit abzusehen und es seien in Abänderung von Ziffer 4 des angefochtenen Urteils die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens zu Lasten des Staates zu verlegen, subeventualiter seien in Abänderung von Ziffer 4 des ange-