Ferner stellte der Vorderrichter die Verfahren wegen mehrfacher einfacher Verkehrsregelverletzung sowie Widerhandlung gegen die Verkehrsregelnverordnung (VRV) aufgrund der eingetretenen Verjährung ein (Ziffer 2 des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs). Das Honorar der amtlichen Verteidigung in der Höhe von Fr. 6'358.75 (inklusive Auslagen und Mehrwertsteuer) wurde aus der Gerichtskasse entrichtet (Ziffer 3 des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs) und die Verfahrenskosten von insgesamt Fr. 34'647.60 A.____ auferlegt (Ziffer 4 des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs).