Seite 1 http://www.bl.ch/kantonsgericht A. Mit Urteil vom 26. März 2014 erklärte der Strafgerichtsvizepräsident Basel-Landschaft A.____ der fahrlässigen Tötung schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je Fr. 90.--, bei einer Probezeit von 2 Jahren (Ziffer 1 des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs). Ferner stellte der Vorderrichter die Verfahren wegen mehrfacher einfacher Verkehrsregelverletzung sowie Widerhandlung gegen die Verkehrsregelnverordnung (VRV) aufgrund der eingetretenen Verjährung ein (Ziffer 2 des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs).