Im Übrigen wird das Urteil des Strafgerichts Basel-Landschaft vom 9. April 2014 bestätigt. II. Die Kosten des Berufungsverfahrens von Fr. 950.-- beinhaltend eine Gebühr von Fr. 800.-- sowie Auslagen von Fr. 150.--, gehen zu Lasten der Privatklägerin. III. Dem amtlichen Verteidiger, Advokat Christian Möcklin, wird ein Honorar in der Höhe von Fr. 1‘828.-- (inklusive Auslagen) zuzüglich 8% Mehrwertsteuer von Fr. 147.--, somit insgesamt Fr. 1‘975.--, aus der Gerichtskasse entrichtet.