Seite 14 http://www.bl.ch/kantonsgericht 3.b. Die im Verfahren gegen B.____ beschlagnahmten und im Verzeichnis der Staatsanwaltschaft BS vom 06.08.2009 aufgeführten folgenden Gegenstände werden B.____ zurückgegeben, soweit er diese innert 30 Tagen nach Rechtskraft des Urteils beim Strafgericht verlangt und abholt. Andernfalls werden sie vernichtet: - 5 Zigarren, I.____, 37.00 (Pos. 01) - 6 Zigarren, I.____, 44.40 (Pos.