3.a. Die strafrechtliche Beschlagnahme der gemäss Verzeichnis der Staatsanwaltschaft BS vom 06.08.2009 im Verfahren gegen den Beurteilten B.____ beschlagnahmten Sprühwaffe (Pos. 50) wird aufgehoben. Über eine allfällige Rückgabe entscheidet die Polizei Basel-Landschaft (Fachstelle Waffen & Sprengstoffe) [Aufbewahrungsort: Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, Fundus G11686].