Seite 12 http://www.bl.ch/kantonsgericht Zufolge Bewilligung der amtlichen Verteidigung für das Rechtsmittelverfahren wird dem Rechtsvertreter des Beschuldigten, Advokat Christian Möcklin, ein Honorar in der Höhe von Fr. 1‘828.-- (inklusive Auslagen) zuzüglich 8% Mehrwertsteuer von Fr. 147.--, somit insgesamt Fr. 1‘975.--, aus der Gerichtskasse entrichtet. Seite 13 http://www.bl.ch/kantonsgericht Es wird erkannt: ://: I. Das Urteil des Strafgerichts Basel-Landschaft vom 9. April 2014, auszugsweise lautend: