1.6 Den Akten ist zu entnehmen, dass der Anzeigestellerin im Zeitraum vom 12. bis zum 13. Mai 2009 diverse Artikel gestohlen wurden (vgl. S. 2 des Urteils). Am 14. Mai 2009 wurde von der Anzeigestellerin eine Liste der gestohlenen Ware erstellt (vgl. S. 615 der Akten). Darauf gingen am 19. Mai 2009 sechs aufgefundene schwarze Gürtel der Marke E.____ und eine Tasche der Marke G.____ an die Anzeigestellerin zurück (vgl. S. 1049 der Akten).