III. Die zu überprüfenden Punkte im Einzelnen 1. Zivilklage 1.1 Das Strafgericht erachtete die aufgrund des vorgelegenen Deliktsguts von der Privatklägerin geltend gemachte Schadenersatzforderung in der Höhe von Fr. 56‘180.-- als vollumfänglich belegt, da sämtliche diesbezüglich relevanten Belege eingereicht worden seien (vgl. S. 11 des Urteils).