C. Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) teilte mit Schreiben vom 18. September 2014 mit, dass sie weder einen Antrag auf Nichteintreten stelle noch die Anschlussberufung erkläre, sofern sie überhaupt legitimiert sei, eine Anschlussberufung im Zivilpunkt zu erklären. D. Mit Verfügung des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Strafrecht (nachfolgend: Kantonsgericht) vom 5. November 2014 wurde unter anderem dem Beschuldigten die amtliche Verteidigung mit Advokat Christian Möcklin bewilligt.