4 des angefochtenen Strafgerichtsurteils (Erkenntnis) bezüglich des Beschuldigten vollständig aufzuheben und die Zivilforderung der Privatklägerin gegen den Beschuldigten auf den Zivilweg zu verweisen; im Übrigen sei das angefochtene Urteil zu bestätigen, (2.) alles unter o/e-Kostenfolge zu Lasten des Staates, wobei dem Beschuldigten die amtliche Verteidigung mit dem Unterzeichneten als seinem amtlichen Verteidiger mittels einer Zwischenverfügung zu bewilligen sei.