B. Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, vertreten durch Advokat Christian Möcklin, mit Eingabe vom 24. April 2014 die Berufung an. In der Berufungserklärung vom 7. August 2014 wie auch in der Berufungsbegründung vom 22. Oktober 2014 wurde beantragt, (1.) es sei das Urteil des Strafgerichts vom 9. April 2014 teilweise aufzuheben. So sei Ziff. 4 des angefochtenen Strafgerichtsurteils (Erkenntnis) bezüglich des Beschuldigten vollständig aufzuheben und die Zivilforderung der Privatklägerin gegen den Beschuldigten auf den Zivilweg zu verweisen;