Seite 16 http://www.bl.ch/kantonsgericht II. Die ordentlichen Kosten des Berufungsverfahrens in der Höhe von CHF 32‘500.‒, zuzüglich Auslagen von CHF 500.‒, werden dem Beschuldigten auferlegt. Dem amtlichen Verteidiger Advokat Dieter Roth wird für das Berufungsverfahren ein Honorar in der Höhe von CHF 8‘619.55 (inkl. Auslagen) zuzüglich 8% Mehrwertsteuer (CHF 689.55), somit insgesamt CHF 9‘309.10, aus der Gerichtskasse ausgerichtet.