3. Der Beschuldigte wird in den Anklageziffern 1.3, 1.4 sowie 1.26 vom Vorwurf des Diebstahls, der Sachbeschädigung sowie des Hausfriedensbruchs, in der Anklageziffer 3 vom Vorwurf der mehrfachen Urkundenfälschung sowie in der Zusatzanklageschrift vom Vorwurf der Sachbeschädigung freigesprochen. Im Übrigen wird das Urteil des Strafgerichts bestätigt.