zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten, unter Anrechnung der vom 22. August 2012 bis zum 13. November 2013 ausgestandenen Untersuchungs- und Sicherheitshaft von insgesamt 449 Tagen, sowie zu einer Busse von CHF 400.--, bei schuldhafter Nichtbezahlung tritt an deren Stelle eine Ersatzfreiheitsstrafe von 4 Tagen,