4. Das Verfahren wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer wird gestützt auf Art. 329 Abs. 4 und Abs. 5 StPO in Beachtung des Prinzips ne bis in idem gemäss Art. 11 Abs. 1 StPO eingestellt, soweit es den Zeitraum zwischen dem 12. Juni 2012 und 14. Juni 2012 betrifft. 5. […] 6. […]