Seite 14 http://www.bl.ch/kantonsgericht unter Anrechnung der vom 22. August 2012 bis zum 13. November 2013 ausgestandenen Untersuchungs- und Sicherheitshaft von insgesamt 449 Tagen, sowie zu einer Busse von CHF 400.--, bei schuldhafter Nichtbezahlung tritt an deren Stelle eine Ersatzfreiheitsstrafe von 4 Tagen,