"1. Der Beschuldigte wird des banden- und gewerbsmässigen Diebstahls, der mehrfachen Sachbeschädigung, des mehrfachen Hausfriedensbruchs, der mehrfachen Fälschung von Ausweisen, der mehrfachen Geldwäscherei, der rechtswidrigen Einreise und des rechtswidrigen Aufenthalts sowie des mehrfachen unbefugten Konsums von Betäubungsmitteln schuldig erklärt und verurteilt zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten,