Das vom Beschuldigten in sämtlichen Fällen gewählte Tatvorgehen setzt überdies zur erfolgreichen Ausführung zwangsläufig einen hohen Organisationsgrad mit einer klar definierten Rollenverteilung voraus. Aus diesem Umstand sowie der hohen Anzahl an begangenen Einbruchdiebstählen drängt sich überdies der Schluss auf, dass der Beschuldigte nicht jedes Mal einen neuen Mittäter rekrutiert haben konnte, sondern immer wieder mit denselben routinierten Bandenmitgliedern Einbruchdiebstähle beging. Daneben erhellt aus den während den Tatzeiträumen vorhandenen telefonischen Kontakte mit teilweise denselben Nummern (unter