te (vgl. etwa die Anklageziffer 1.5: zwischen ca. 13:00 Uhr und 14:30 Uhr; Anklageziffern 1.13 und 1.14: zwischen 14:00 Uhr und 14:15 Uhr; Anklageziffer 1.15: zwischen 16:45 Uhr und 17:30 Uhr; Anklageziffer 1.23: zwischen 12:55 Uhr und 14:00 Uhr). Das vom Beschuldigten in sämtlichen Fällen gewählte Tatvorgehen setzt überdies zur erfolgreichen Ausführung zwangsläufig einen hohen Organisationsgrad mit einer klar definierten Rollenverteilung voraus.