Hervorzuheben ist hierbei einerseits die generelle Feststellung, dass eine derart grosse Anzahl von Einbrüchen in Wohnungen von Mehrfamilienhäusern zu Tageszeiten (insgesamt 24 Einbruchdiebstähle in einem Zeitraum von weniger als 3 Monaten), welche alle nach demselben modus operandi ausgeführt wurden, kaum von einem Alleintäter begangen werden könnten, da das Risiko, hierbei von unerwartet auftauchenden Drittpersonen überrascht zu werden, viel zu hoch wäre. Gerade auch in Anbetracht der teilweise äusserst kurzen Tatzeiträume erscheint es schlechterdings als ausgeschlossen, dass der Beschuldigte alleine agier-