d) Aus den Ergebnissen der Telefonüberwachung der dem Beschuldigten zuzuordnenden Rufnummer 0XX XXX XX 76 ergibt sich, dass sich dieser am 25. Mai 2012 von seinem gewöhnlichen Aufenthaltsort in Basel (Hostel H.____, W.____strasse 1, Nähe V.____strasse) in Richtung Y.____strasse 21 (Antennenstandorte Z.____strasse 10 und U.____strasse 45) bewegt hat (act. 1665). Um 15:42:55 Uhr befand sich der Beschuldigte an der Z.____strasse 10 in Basel und somit in unmittelbarer Nähe zum Tatort (act. 1665). Überdies ist der vorliegende Fall im Zusammenhang mit dem Fall 1.2 der Anklageschrift zu sehen, in welchem der Beschuldigte – ebenfalls am 25. Mai 2012 – zwischen 17:32:22 und 17:51:06 Uhr an der