Seite 7 http://www.bl.ch/kantonsgericht Diebstahls, der Sachbeschädigung sowie des Hausfriedensbruchs freigesprochen. Das Strafgericht erwog im Wesentlichen, zwar stehe aufgrund der Ortung der dem Beschuldigten zuzurechnenden Rufnummer 0XX XXX XX 76 fest, dass sich dieser am 25. Mai 2012 um 15:42:55 Uhr an der Z.____strasse 10 in Basel und somit in unmittelbarer Nähe zum Tatort aufgehalten habe.