2.2.1 Ziffer 1.1 der Anklageschrift: Diebstahl, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch zum Nachteil von G.____ a) Unter Ziffer 1.1 der Anklageschrift wird dem Beschuldigten vorgeworfen, in der Zeit zwischen Mittwoch, 23. Mai 2012, 09:00 Uhr, und Montag, 28. Mai 2012, ca. 15:00 Uhr, zusammen mit mindestens einer weiteren, unbekannt gebliebenen Person in Basel an der Y.____strasse 21 zum Nachteil von G.____ in die dortige Liegenschaft eingebrochen zu sein. In diesem Anklagepunkt wurde der Beschuldigte von der Vorinstanz vom Vorwurf des