Zudem war die Rufnummer 0XX XXX XX 76 während der Betriebsdauer unter anderem in regem Kontakt mit der Nummer 0XX XXX XX 78, welche eindeutig dem Bruder des Beschuldigten, F.____, zuzuschreiben ist, der am 14. Juni 2012 gemeinsam mit dem Beschuldigten in Basel kontrolliert worden war und das Mobiltelefon mit der erwähnten Rufnummer bei sich trug (0XX XXX XX 78; act. 2123). Die beiden Rufnummern unterscheiden sich nur in der letzten Zahl voneinander, was dafür spricht, dass diese Nummern in naher zeitlicher Abfolge – vermutungsweise gemeinsam – eingelöst wurden, wobei sich bei der Einlösung beim gleichen Anbieter wohl eine andere Nummer dazwischen geschoben hat.