XXX XX 76 und 00XX XXX XX XX 08 insgesamt 40 Mal miteinander, was einen Tagesdurchschnitt von 10 Kontakten ergibt (act. 1629). Es wurde bereits beweismässig festgehalten, dass die Rufnummer 00XX XXX XX XX 08 von der Partnerin des Beschuldigten, E.____, verwendet worden ist (vgl. obenstehend II. 2.1 b). Zudem war die Rufnummer 0XX XXX XX 76 während der Betriebsdauer unter anderem in regem Kontakt mit der Nummer 0XX XXX XX 78, welche eindeutig dem Bruder des Beschuldigten, F.____, zuzuschreiben ist, der am 14. Juni 2012 gemeinsam mit dem Beschuldigten in Basel kontrolliert worden war und das Mobiltelefon mit der erwähnten Rufnummer bei sich trug (0XX XXX