Seite 5 http://www.bl.ch/kantonsgericht Am besagten Tag um 14:12 Uhr konnte die betreffende Nummer am X._____weg 10 in Arlesheim und damit in der Nähe des Tatorts lokalisiert werden (act. 3807, 3925). Des Weiteren ergibt sich aufgrund der Auswertung der gespeicherten Kurznachrichten, dass zwischen der Rufnummer 0XX XXX XX 57 und der österreichischen Nummer 00XX XXX XX XX 08 zu jeder Tages- und Nachtzeit teilweise sehr intime Nachrichten ausgetauscht wurden (vgl. act. 1033–1039).