Festzuhalten ist des Weiteren, dass anlässlich seiner Festnahme vom 22. August 2012 im Hostel Bed&Breakfast BackPack Basel beim Beschuldigten das Mobiltelefon mit der Nummer 0XX XXX XX 57 beschlagnahmt werden konnte (act. 935, 1033), was bereits als gewichtiges Indiz für die Zuordnung dieser Nummer zu ihm zu werten ist. Überdies hat der Beschuldigte das betreffende Mobiltelefon bereits am 2. August 2012 – somit einige Zeit vor seiner Verhaftung am 22. August 2012 – bei den beiden zugegebenen Einbrüchen an der X._____strasse 1 in Arlesheim (Ziffer 1.13 und 1.14 der Anklageschrift) auf sich getragen (act. 3805, 3923).