Im Untersuchungsverfahren sowie vor Strafgericht gab er zu Protokoll, es habe 3 typengleiche Telefongeräte gegeben, und alle, mit denen er zusammen gewesen sei, hätten diese benutzt, sodass es zu einer Verwechslung der Telefone gekommen sei (act. 2603 f.). Demgegenüber sagte der Beschuldigte vor Kantonsgericht aus, es sei nicht um 3 Telefone gegangen und lediglich am letzten Tag vor seiner Verhaftung, somit am 22. August 2012, sei es zu einer Verwechslung gekommen. Er selbst habe eine ganz anders lautende Telefonnummer gehabt (Prot. KGer S. 11). Festzuhalten ist des Weiteren, dass anlässlich seiner Festnahme vom 22. August 2012 im Hostel Bed&Breakfast