Überdies wurde mit Verfügung vom 31. Oktober 2014 das Untersuchungsgefängnis Arlesheim in Gutheissung des betreffenden Verfahrensantrags angewiesen, dem Beschuldigten am 13. November 2014 die Teilnahme an der Trauerzeremonie für seine verstorbene Mutter in Georgien per Skype-Video-Telefonie zu ermöglichen. Dabei musste mittels Überwachung sichergestellt werden, dass der Beschuldigte den Videoanruf mit Skype nicht für sachfremde Zwecke nutzt.