Hinsichtlich der Entscheide bezüglich des Beschlagnahmeguts sowie der Zivilforderungen kann an dieser Stelle auf die Ziffern 5–6 des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs verwiesen werden. Schliesslich wurden die Verfahrenskosten, bestehend aus den Kosten des Vorverfahrens von CHF 37‘745.20, den Kosten des Zwangsmassnahmengerichts von CHF 4‘325.‒ sowie der Gerichtsgebühr von CHF 15‘000.‒, abzüglich der gemäss Ziffer 6 eingezogenen CHF 600.‒, zu Lasten des Beschuldigten verlegt (Ziffer 7). Das Honorar der amtlichen Verteidigung in Höhe von CHF 22‘513.70 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) wurde unter Vorbehalt der Rückzahlungsverpflichtung des Beschuldigten nach Art.