Mit Urteil vom 14. Februar 2014 erklärte die Fünferkammer des Strafgerichts Basel- Landschaft A.____ des banden- und gewerbsmässigen Diebstahls, der mehrfachen Sachbeschädigung, des mehrfachen Hausfriedensbruchs, der mehrfachen Fälschung von Ausweisen, der mehrfachen Geldwäscherei, der rechtswidrigen Einreise und des rechtswidrigen Aufenthalts sowie des mehrfachen unbefugten Konsums von Betäubungsmitteln schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten, unter Anrechnung der vom 22. August 2012 bis zum 13. November 2013 ausgestandenen Untersuchungshaft von 449 Tagen sowie zu einer Busse von CHF 400.‒ (Ziffer 1 des Urteilsdispositivs). Über-