III. Zufolge Bewilligung der amtlichen Verteidigung wird dem Rechtsvertreter des Beschuldigten B.____, Advokat Dr. Yves Waldmann, ein Honorar in der Höhe von insgesamt CHF 6'169.15 (inklusive Auslagen und Mehrwertsteuer) zu Lasten der Gerichtskasse ausgerichtet. Der Beschuldigte ist zur Rückzahlung der Entschädigung der amtlichen Verteidigung an den Kanton verpflichtet, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 lit. a StPO).