1. A.____ wird der Unterlassung der Nothilfe, des Raufhandels, des Angriffs, der Gehilfenschaft zum mehrfachen, teilweise versuchten Diebstahl, zur Sachbeschädigung und zur versuchten Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch sowie der versuchten Hehlerei schuldig erklärt und, unter Anrechnung der vom 6. Januar 2011 bis 7. Januar 2011 in Polizeigewahrsam ausgestandenen Zeit von 1 Tag, verurteilt zu einer bedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von 12 Monaten, bei einer Probezeit von 4 Jahren,