Seite 23 http://www.bl.ch/kantonsgericht Die beiden Beschuldigten haften für die ganze Forderung von C.____in solidarischer Verbindung. 11. Der Beurteilte A.____ wird dazu verurteilt, der F.____kasse Fr. 5‘471.10 zu bezahlen. V. 12. Der Beurteilte A.____ trägt in Anwendung von Art. 426 StPO die Verfahrenskosten von insgesamt Fr. 18‘333.50, bestehend aus den Kosten des Vorverfahrens von Fr. 8‘333.50 sowie der Hälfte der Gerichtsgebühr von Fr. 20‘000.--.