8. Die beschlagnahmte Uhr (Guess,Chrono) des unbekannten Berechtigten wird angesichts ihres geringen Werts und in Berücksichtigung der Kosten einer öffentlichen Ausschreibung (Art. 267 Abs. 6 StPO) zur Verwertung bzw. zur Vernichtung eingezogen. 9. Das beschlagnahmte Natel, iPhone, wird dem Beurteilten B.____ zurückgegeben, soweit er es innert 30 Tagen nach Rechtskraft des Urteils beim Strafgericht verlangt und abholt. Andernfalls wird es vernichtet.