II. 4. B.____ wird des mehrfachen Angriffs, der einfachen und der groben Verletzung von Verkehrsregeln, des mehrfachen Führens eines Motorfahrzeugs in fahrunfähigem Zustand und der fahrlässigen Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über Sprengstoffe schuldig erklärt und, unter Anrechnung der vom 14. März 2011 bis 15. März 2011 in Polizeigewahrsam ausgestandenen Zeit von 2 Tagen,