51 StGB ebenfalls nichts im Wege. Schliesslich sind sowohl die nicht substantiiert angefochtene Busse für die diversen Übertretungen in der Höhe von CHF 1'500.-- als auch die entsprechende Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen bei schuldhafter Nichtbezahlung der Busse ohne Weiteres zu bestätigen. Nach Gesagtem ist der Beschuldigte B.___