4.3.3 Auch beim Beschuldigten B.____ kann im Gegensatz zum Verfahren vor der Vorinstanz aufgrund der positiven Entwicklung und der veränderten Lebensumstände und Lebensstrukturen keine schlechte Legalprognose mehr gestellt werden. Der Beschuldigte hat begonnen, sich in den Arbeitsprozess zu integrieren, macht zur Zeit ein Praktikum und hat eine Lehrstelle bei einer Speditionsfirma ab Sommer in Aussicht. Auch bei ihm kommt hinzu, dass er die Stelle aus eigenem Antrieb angetreten und offenbar bereits weiterführende Pläne hat, was nebst seiner Motivation auf eine gewisse Kontinuität und Stabilität schliessen lässt.