__ als ein glaubhafter Ausdruck, sich vom früheren Verhalten distanziert zu haben, zu werten. Diese Feststellungen haben nebst der Berücksichtigung der langen Verfahrensdauer – und trotz der bezüglich den Strassenverkehrsdelikten ebenfalls zu gewichtenden Tatsache, wonach der Beschuldigte B.____ einen ausserordentlich getrübten administrativen automobilistischen Leumund ausweist, indem er bereits am 13. April 2011 wegen Geschwindigkeitsüberschreitung verwarnt und nachdem ihm am 16. September 2011 der Führerausweis auf Probe zunächst für vier Monate und schliesslich gänzlich entzogen worden ist – eine Strafminderung zur Folge.