auf den Beschuldigten sowie die präventive Effizienz zu achten ist, für das Kantonsgericht jedoch nur die Ausfällung einer Freiheitsstrafe in Frage kommt, womit im Ergebnis das Asperationsprinzip zur Bildung einer Gesamtstrafe ohne Weiteres anwendbar ist. Davon ausgenommen sind die einfache Verletzung von Verkehrsregeln, das Führen eines Motorfahrzeugs in fahrunfähigem Zustand ohne qualifizierendes Element sowie die fahrlässige Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über Sprengstoffe, welche als Übertretungen einzustufen und folglich mit einer Busse zu sanktionieren sind.