Ebenfalls negativ ins Gewicht fällt der Umstand, dass eines der Opfer mit einem Stein erheblich am Kopf verletzt worden ist. Bei den subjektiven Tatkomponenten ist zu würdigen, dass der Beschuldigte einmal mehr ohne Respekt vor den elementaren Rechten der Opfer auf Unversehrtheit seine Gelüste nach Gewalt und in diesem Fall auch nach Rache aufgrund einer angeblichen Kränkung ausgelebt hat. Neben der fehlenden Empathie ist ihm auch in diesem Fall seine krasse Bagatellisierungstendenz vorzuhalten, indem er sich trotz der eindeutigen