In einem zweiten Schritt hat das Kantonsgericht diese hypothetische Einsatzstrafe unter Einbezug der anderen Straftaten zu einer Gesamtstrafe zu erhöhen, wobei es wiederum den jeweiligen Umständen Rechnung zu tragen hat. Massgeblich hierbei ist vor allem die zweite Verurteilung wegen Angriffs gemäss Ziffer 9 der Anklageschrift.