4.3.1 Der Beschuldigte B.____ macht bezüglich der konkreten Strafzumessung im Wesentlichen geltend, zufolge des Freispruchs vom Vorwurf des mehrfachen Angriffs sei eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen angemessen, bei einem allfälligen Schuldspruch gemäss Anklage erscheine angesichts seines jugendlichen Alters, seiner persönlichen Lebensumstände,