4.2.3 Im Gegensatz zum Verfahren vor der Vorinstanz ist dem Beschuldigten A.____ zudem aufgrund der positiven Entwicklung und der veränderten Lebensumstände und Lebensstrukturen keine schlechte Legalprognose mehr zu stellen. So ist er zum heutigen Zeitpunkt in den Arbeitsprozess integriert, nachdem er die Selbständigkeit als Zügelunternehmer aufgegeben hat und seit Oktober 2014 in einem gefestigten Arbeitsverhältnis als Chauffeur arbeitet und dabei einen Lohn von CHF 3'800.-- pro Monat verdient.