Ausserdem manifestiert sich für das Kantonsgericht positiv, dass der Beschuldigte anlässlich der heutigen Hauptverhandlung seinen Reifeprozess dadurch offenbart hat, dass er dem Mitbeschuldigten B.____ in dessen Anwesenheit bei verschiedenen Gelegenheiten in Bezug auf die verschiedenen Tatbeiträge und die jeweilige Motivation widersprochen hat. Zwar haben Geständnisse vor zweiter Instanz grundsätzlich keine bedeutende Auswirkung auf das Strafmass, jedoch erachtet das Kantonsgericht das diesbezügliche aktuelle Verhalten des Beschuldigten A.____ als tätigen und glaubhaften Ausdruck, sich vom früheren Verhalten distanziert zu haben.